Der Energieausweis ist ein Dokument mit Daten zur Energieeffizienz. Dieser gibt Mietern oder Käufern einer Immobilie Informationen über die energetische Qualität dieser Immobilie. Sie können so den Energieverbrauch und die damit einhergehenden Heizkosten besser abschätzen.
Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil eines Energieausweises. Ab 01.05.2021 werden die Treibhausgas-Emissionen im Energieausweis aufgeführt - dies war bisher nicht verpflichtend. Eine Errechnung erfolgt aus den Emissionen des Primärenergiebedarfs oder -verbrauchs eines Gebäudes.
Mehr zum Thema Energieeffizienz finden Sie unter unserer Rubrik Fachbeiträge.
Der Aufbau des Energieausweises ist standardisiert in einem fünfseitigen Vordruck aufgebaut.
Seite 1 stellt die wesentlichen Informationen zum Gebäude wie das Baujahr, das Baujahr des Wärmeerzeugers, die Gebäudeart, die Nutzfläche oder den Grund der Ausstellung tabellarisch dar.
Auf dieser Seite ist ersichtlich, ob es sich um einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis handelt.
Neu im GEG:
Seite 2 wird ausgefüllt, wenn es sich um einen Bedarfsausweis handelt. Anhand einer Skala, die von grün (gut) bis rot (schlecht) reicht, soll es dem Laien ermöglicht werden, sich einfach einen Überblick über den Energiebedarf der Immobilie zu verschaffen. Erleichtert wird dies über eine Vergleichsskala, die den jeweiligen Energiebedarf von Häusern je nach Baustandard abbildet.
Seite 3 beschreibt den Energieverbrauch sollte es sich um einen Verbrauchsausweis handeln. Auf ihr finden sich dieselben Skalen wie beim Bedarfsausweis.
Eigentümer, die eine Bestandsimmobilie verkaufen oder neu vermieten bzw. verpachten wollen, benötigen einen Energieausweis. Wer seine Immobilie selbst bewohnt, benötigt diesen nicht.
Die Energieausweispflicht ist im GEG (GebäudeEnergieGesetz) geregelt.
Informationen zur Einführung des GEG´s finden Sie auch auf unserer Internetseite (Fachbeitrag GEG). Vorher waren die Vorschriften in der Energieeinsparungsverordnung (ENEV) geregelt.
Ab dem 01.05.2021 gelten, wie vorstehend schon beschrieben, neue Regeln für Energieausweise. So muss beispielsweise in Zukunft die Höhe der Treibhausgas (CO2)-Emissionen im Energieausweis ausgewiesen sein. Ausweise, die älter als 10 Jahre sind, müssen erneuert werden.
In Abhängigkeit bestimmter Kriterien ergeben sich die Vorgaben ob man für eine Immobilie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötigt.
Steht die Ampel auf GRÜN, spricht dies für einen bauphysikalisch berechneten Energiebedarf in kWh/(m2a), der relativ wenig Energiekosten pro Quadratmeter und Jahr verursacht. Somit ist die Immobilie für Käufer und Mieter sowohl aus ökologischer als auch finanzieller Sicht attraktiver als Immobilien mit schlechteren Werten.
Bei energetischen Schwachstellen oder Defiziten leuchtet die Ampel ROT. Hier wird eine Gebäudeenergieberatung empfohlen.
Die Skala reicht von A+ bis H - sprich von grün nach rot.
Ausstellen darf den Energieausweis ein Gebäudeenergieberater und andere Fachleute gem. §88 GEG.
Es empfiehlt sich einen Fachmann zu beauftragen, da künftig Eigentümer unter Umständen für fehlerhafte Angaben in den Energieausweisen haften.
Für uns als Immobilienmakler gilt explizit die Pflicht, bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf eines Wohngebäudes / einer Immobilien einen Energieausweis vorzulegen.
Dieser muss bereits bei der Besichtigung vorliegen.
Ebenso notwendig sind die im Energieausweis enthaltenen Daten für die Bewerbung / Anzeigen der Immobilie in Zeitungen, Immobilienplattformen oder auf der Maklerhomepage. Folgende Angaben müssen immer angegeben werden:
Somit ist die Erstellung eines Energieausweises einer der ersten Punkte im erfolgreichen Vermarktungsprozess einer Immobilie.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und vermitteln Sie bei Bedarf gerne zu ausgewählten Energieberatern. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!