Hier geben wir Ihnen Tipps zur Vermietung Ihrer Immobilie.... Oder nutzen Sie einfach unseren professionellen Vermiet-Service!
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Nach Ermittlung des Mietpreises und Aufbereitung von erforderlichen Unterlagen, geht es nun an die Mietersuche. Dabei gibt es verschiedene Wege:
Mit Anzeigen im Internet - vorzugsweise auf großen Plattformen wie Immobilienscout24 oder Immowelt schaffen Sie eine sehr große Reichweite - im Gegensatz zur regionalen Anzeige beispielsweise in der Tageszeitung.
Zudem kann auf diesen Immobilienportalen Bildmaterial und viele weiterführende Informationen gezeigt werden.
Hierbei sind ebenfalls wieder verschiedene Unterlagen und Informationen wichtig z. B. Grundriss, Angaben zur Größe des Vertragsobjektes, Energieausweis*.
Vor Vertragsabschluss sollte der Mieter gut kennengelernt werden.
Dies ist zum einen in den persönlichen Besichtigungsterminen gut möglich und zum anderen können die finanziellen Verhältnisse durch Einholung diverser Unterlagen überprüft werden.
Finanzielle Verhältnisse:
Wenn nun alle wesentlichen "Vorarbeiten" erfolgreich erledigt sind, kommt es zum Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages.
Unterzeichnung des Mietvertrages mit genauen Informationen darüber, was vermietet wird:
Nach erfolgreicher Umsetzung aller o. g. Punkte erfolgt schlussendlich die Schlüsselübergabe.
Auch hierbei ist einiges zu beachten:
Grundsätzlich sollte die Übergabe bei Tageslicht erfolgen und alle Parteien sollten genügend Zeit dazu mitbringen, um das
Übergabeprotokoll gemeinsam zu erstellen. In diesem Dokument werden neben der Schlüsselübergabe auch etwaige Mängel, Zählerstände usw. dokumentiert und unterzeichnet.
* Die Mietpreisbremse
Diese gilt aktuell in vielen Bundesländern Deutschlands. Seit 1. Juni 2015 können die Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festlegen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Das heißt: Wird eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete dort in der Regel höchstens 10 % höher sein als die Miete einer vergleichbaren Immobilie/Wohnung.
** Der Energieausweis
Auch bei Vermietung gibt es die gesetzliche Verpflichtung des Vermieters einen Energieausweis vorzuzeigen.
Dieser muss spätestens bei der Wohnungsbesichtigung vorliegen.
Dabei unterscheidet man zwei Arten:
*** Die Meldebestätigung
Seit 01.11.2015 ist die Meldebestätigung gemäß Bundesmeldegesetz wieder Pflicht.
Vermieter sind verpflichtet innerhalb von 14 Tagen schriftlich den Ein- bzw. Auszug bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
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