Wenn Sie heute an einen Neubau denken, kommen Sie um die oben genannten Begrifflichkeiten nicht herum.
Dass die Mindestanforderungen der EnEV bei Bauvorhaben zu erfüllen sind, ist selbstverständlich.
Es lohnt sich jedoch, auch über einen höheren Standard in punkto Energieeffizienz nachzudenken und die Messlatte hierfür freiwillig etwas höher zu legen.
Bei Wiederverkauf im Vorteil – Erhöhen Sie den Marktwert Ihres neuen Hauses oder Ihrer Wohnung!
Den etwas höheren Baukosten beim Bau eines KfW-Effizienzhauses stehen meist deutlich geringere Folgekosten über die Nutzungsdauer Ihrer neuen Immobilie entgegen. Das liegt nicht nur an den geringeren Heizkosten, welche von Anfang an bei einem besseren Standard bezogen auf die Energieeffizienz geringer sind, sondern auch an den attraktiven Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ bietet Ihnen die Möglichkeit, je nach Effizienzstandard, die etwas höheren Baukosten zu minimieren.
Bauen für die Zukunft!
Mit Einführung des Referenzgebäudeverfahrens zur EnEV 2009 hat die KfW die sogenannten KfW-Effizienzhäuser ins Leben gerufen, die sich inzwischen als Benchmark für Energieeffizienz am Markt etabliert haben.
Mit der Anhebung der Anforderungen in der EnEV zum Jahresbeginn 2016 sah sich die KfW veranlasst ihre Effizienzhausstandards sowie die Fördersystematik anzupassen.
Die Förderung bei dem vielfach gebauten und erfolgreichen KfW- Effizienzhaus 70 wurde von der KfW eingestellt.
Im Gegenzug hat die KfW die Attraktivität der Förderung für die neuen Effizienzstandards erhöht und den Zugang zum geförderten Effizienzhaus verbessert.
Die Förderung durch ein zinsverbilligtes Darlehen pro Wohneinheit wurden erhöht.
Hieran wurden auch die neuen Tilgungszuschüsse, je nach erreichtem Effizienzstandard, gekoppelt.
Die neuen Effizienzstandards!
Von der KfW werden nun drei energetische Standards angeboten, das KfW-Effizienzhaus 55 und 40 sowie das Effizienzhaus 40 plus bei dem ein anlagetechnisches Pluspaket gefordert wird.
Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf Ihres neuen Hauses oder Ihrer neuen Wohnung und desto mehrFörderung können Sie von der KfW erhalten.
Die angegebene Zahl beschreibt das relative Verhältnis zum Primärenergiebedarf des entsprechenden Referenzgebäudes. Das KfW-Effizienzhaus 55 darf damit maximal 55 % des zul. Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes der EnEV 2014 aufweisen.
Des Weiteren werden neben den Anforderungen an den Primärenergiebedarf auch Vorgaben an den baulichen Wärmeschutz gestellt, der ebenfalls über das relative Verhältnis zur Referenzgebäudeausstattung festgelegt ist.
Quelle: Porit PB EnEV Stand 2019-01, Die Energieeinsparverordnung