Viele Menschen benötigen einen Zweitwohnsitz – sei es aus beruflichen Gründen, ein Studium, eine Fernbeziehung oder eine Ferienwohnung in einer Urlaubsregion.
In manchen Regionen gibt es für diese Immobilien mittlerweile eine Zweitwohnsitzsteuer oder gar ein Zweitwohnsitzverbot.
Laut §2 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Traunstein ist jede Wohnung eine Zweitwohnung, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. Weiter heißt es, dass die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, der Zweitwohnungssteuer nicht entgegenstehe. Auch gelten Mobilheime, Wohnmobile und Campingwagen, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden als Wohnung.
„Keine Zweitwohnungen im Sinne dieser Satzung sind:
Mittlerweile gibt es einzelne Gemeinden und Städte – vor allem in Urlaubsregionen – in denen nur noch die Führung eines Hauptwohnsitzes erlaubt ist. Damit möchte man verhindern, dass zu viele Immobilien leer stehen und somit zu wenige Wohnungen für die ansässigen Bürger vorhanden sind.
In Traunstein ist dies nicht der Fall – ein Zweitwohnsitz in Traunstein ist erlaubt.
Um der drohenden Wohnungsnot jedoch entgegenzuwirken, will man verhindern, dass Gebäudeeigentümer ihre Immobilien ungenutzt lassen und führte diesbezüglich eine Zweitwohnungssteuer ein.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu Ihrem Objekt zur Verfügung.
Ja. Am 01.01.2022 ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer in Kraft getreten. Somit gibt es seit diesem Jahr eine Zweitwohnsitzsteuer in der Stadt Traunstein.
Die Bemessungsgrundlage ist in der „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung – ZwStS)“ geregelt.
Es besteht eine Anzeigepflicht.
Angaben zu diesem Blog erfolgten aus Ausschnitten der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung – ZwStS) der Großen Kreisstadt Traunstein vom 29.11.2021. Die Satzung wurde am 25.11.2021 vom Stadtrat beschlossen und trat am 01.01.2022 in Kraft. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit oder für möglicherweise fehlerhafte und/oder zeitlich und inhaltlich überholte Beiträge. Die Sachverhalte wurden teils vereinfacht dargestellt und dienen zur allgemeinen Information, Bildung und Unterhaltung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die Stadt Traunstein.
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