Der veröffentlichte Wert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die zu einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden und für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Der Bodenrichtwert beschreibt den Wert eines unbebauten Grundstücks in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche.
Die Werte werden üblicherweise zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres vom zuständigen Gutachterausschuss ermittelt. Die nun veröffentlichten Bodenrichtwerte stellen eine Besonderheit dar - diese sind schon nach einem Jahr neu berechnet worden, zum Stichtag 31.12.2021.
In Bayern wird der Bodenrichtwert für die Ermittlung der Grundsteuer nicht benötigt. Jedoch ist dieser in allen anderen Bundesländern - nach derzeitigem Stand - für die Berechnung relevant.
Weitere Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern finden Sie hier.
Gerne überprüfen wir dies im Rahmen einer fundierten Marktwertanalyse für Sie.
Wir haben Näheres zum Bodenrichtwert in einem Fachbeitrag für Sie zusammengefasst.
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